90 Tage Qualifikationszeitraum im Casino: der Fristen-Check für deutsche Spieler 2026
Wer nach einem 90-tägigen Qualifikationszeitraum im Casino sucht, sucht meist etwas ganz Konkretes: den Tag, an dem es wieder losgeht. Die Zahl stammt aus dem Kleingedruckten der eigenen Sperre, aus einem Bestätigungsschreiben oder aus dem Gedächtnis. Und sie ist beinahe richtig.
Beinahe, denn im deutschen Glücksspielrecht existiert kein „Qualifikationszeitraum“. Der Begriff taucht in keinem Paragrafen des Glücksspielstaatsvertrags auf, in keiner Mitteilung der Aufsicht, in keinem amtlichen Formular. Was existiert, ist eine Mindestdauer von drei Monaten — und die funktioniert anders, als die meisten annehmen. Sie läuft nicht ab. Sie muss beendet werden.
Dieser Unterschied kostet Spieler regelmäßig Wochen. Manche warten nach dem 90. Tag auf eine Freischaltung, die nie kommt, weil niemand ihnen gesagt hat, dass sie selbst schreiben müssen. Andere schreiben zu früh und bekommen den Antrag zurück. Was hier folgt, ist die vollständige Fristenmechanik: welcher Paragraf gilt, wann Sie schreiben dürfen, wie lange es danach noch dauert, und bei welchen Anbietern mit deutscher Erlaubnis Sie anschließend überhaupt wieder ein Konto führen können.

Was die 90 Tage im deutschen Glücksspielrecht wirklich sind
Die Frist steht in § 8a Absatz 6 des Glücksspielstaatsvertrags 2021. Der Wortlaut ist knapp und lässt wenig Spielraum: Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr. Wer sich selbst sperrt, darf einen kürzeren Zeitraum wählen, der jedoch drei Monate nicht unterschreiten darf. Das ist die gesamte Rechtsgrundlage für alles, was Spieler unter „90 Tage“ kennen.
Drei Sätze, drei Konsequenzen. Erstens: Der Normalfall ist ein Jahr, nicht ein Vierteljahr. Zweitens: Die kürzere Dauer gibt es ausschließlich bei der Selbstsperre — wer von einem Anbieter gesperrt wurde, kommt an diese Option gar nicht heran. Drittens: Drei Monate sind die absolute Untergrenze, unter die niemand rutschen kann, egal was er beantragt.
Drei Monate, nicht 90 Tage — und warum der Unterschied zählt
Das Gesetz rechnet in Monaten, nicht in Tagen. Wer am 1. Februar gesperrt wird, ist am 1. Mai am Ziel — das sind in einem gewöhnlichen Jahr 89 Tage. Wer am 1. Juni startet, wartet bis zum 1. September und damit 92 Tage. Die Spanne beträgt also drei Tage, je nachdem, welche Monate erwischt werden.
Klingt nach Erbsenzählerei. Ist es aber nicht, wenn jemand am Tag 90 seines Februar-Starts einen Antrag stellt und ihn zurückbekommt, weil die Frist erst zwei Tage später abläuft. Oder umgekehrt: Wer bei einem Junistart streng nach der Zahl 90 rechnet, verschenkt keine Zeit, sondern wartet einfach zwei Tage zu lang. Verlassen Sie sich auf das Kalenderdatum der Eintragung, nicht auf eine Zahl im Kopf.
Wichtig ist außerdem, ab wann gezählt wird. Maßgeblich ist die Eintragung in die Sperrdatei, nicht der Tag, an dem Sie den Sperrantrag abgeschickt haben, und auch nicht der Tag, an dem Sie zuletzt gespielt haben. Zwischen Antrag und Eintragung können Tage liegen. Die zuständige Stelle muss Sie über die Eintragung unverzüglich in Textform unterrichten und dabei zugleich über das Verfahren zur Beendigung informieren — dieses Schreiben ist Ihr Fristanker. Heben Sie es auf.
Die Regelsperre von einem Jahr als Ausgangspunkt
Der Gesetzgeber hat das Verhältnis bewusst umgedreht gegenüber dem, was Spieler erwarten. Ein Jahr ist der Standard, drei Monate sind die begründungsfreie Ausnahme für Selbstsperrer. Wer beim Sperrantrag keine Dauer angibt, landet nicht bei der kürzesten, sondern bei der längsten Variante.
Eine Höchstdauer nennt das Gesetz übrigens nicht. Nach oben ist die Sperre offen — wer zehn Jahre eintragen lässt, bekommt zehn Jahre. Das ist kein Konstruktionsfehler, sondern Absicht: Eine Obergrenze würde bedeuten, dass irgendwann jemand automatisch wieder spielberechtigt wird, und genau das soll das System nicht leisten.
Die Sperre wirkt dabei spielformübergreifend und bundesweit. Gesperrte dürfen an öffentlichen Glücksspielen nicht teilnehmen, und zwar bei jedem angeschlossenen Anbieter gleichzeitig, online wie in der Spielhalle, in der Spielbank und in der Wettvermittlungsstelle. Ausgenommen sind Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche, Gewinnsparlotterien und bestimmte Pferdewetten bei Totalisatorvereinen oder stationär auf inländischen Rennbahnen. Wer daraus schließt, Rubbellose im Netz seien deshalb frei, irrt: Sofortlotterien im Internet gelten ausdrücklich nicht als Lotterien im Sinne dieser Ausnahme.
Die Auffangregel bei zu kurzen Angaben
Ein Detail, das im Netz praktisch nirgends auftaucht, aber im Alltag ständig greift: Wird eine kürzere Dauer als drei Monate angegeben, gilt dies als Angabe von drei Monaten. Wer also im Formular „vier Wochen“ oder „bis Monatsende“ einträgt, hat sich damit nicht vier Wochen gesperrt, sondern das volle Vierteljahr.
Das ist keine Strafe für Unaufmerksamkeit, sondern verhindert, dass eine unwirksame Angabe die gesamte Sperre kippt. Der praktische Effekt bleibt derselbe: Es gibt keine kurze Auszeit. Die Vorstellung, man könne sich übers Wochenende sperren und Montag weitermachen, existiert im deutschen System schlicht nicht. Wer eine echte Kurzpause will, arbeitet mit Einzahlungslimits — dort laufen ganz andere, deutlich kürzere Uhren.
Endet eine OASIS-Sperre nach drei Monaten automatisch?
Nein. Nach Ablauf der drei Monate ist lediglich die Mindestdauer erfüllt, mehr nicht. Die Sperre bleibt bestehen, bis Sie selbst schriftlich ihre Aufhebung beantragen. Ohne Antrag läuft sie unbegrenzt weiter — auch nach Jahren. Das Ende der Mindestdauer eröffnet nur die Möglichkeit, tätig zu werden.

Ohne Antrag endet die Sperre nie
Das ist der Satz, an dem die meisten Missverständnisse hängen, und er steht so ähnlich im Gesetz: Wird kein Antrag gestellt, endet die Sperre nicht. § 8b Absatz 1 formuliert es als Zweiteiler — eine Aufhebung ist nur auf schriftlichen Antrag der gesperrten Person möglich, und ohne einen solchen Antrag endet die Sperre eben nicht.
Es gibt keinen Automatismus, keine Benachrichtigung zum Fristablauf, keine freundliche E-Mail vom Anbieter mit dem Hinweis, dass man wieder dürfte. Letzteres wäre sogar ausdrücklich verboten. Die Sperre ist ein Eintrag in einer Datei, und Einträge verschwinden nicht von selbst.
Der schriftliche Antrag als einzige Tür
Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer gestellt werden. Vorher eingereichte Anträge helfen nicht — sie beschleunigen nichts und reservieren keinen Platz in einer Warteschlange. Wer am Tag 60 schreibt, hat am Tag 60 geschrieben und muss danach noch einmal schreiben.
Verlangt ist Schriftform. Das ist mehr als eine Nachricht im Kundenbereich eines Anbieters und mehr als eine formlose E-Mail: Gemeint ist ein Antrag mit eigenhändiger Unterschrift. Die Textform, die an anderer Stelle genügt — etwa wenn die Behörde Sie über die Eintragung unterrichtet —, gilt hier gerade nicht. Wer den Unterschied ignoriert, produziert die häufigste vermeidbare Verzögerung im ganzen Verfahren.
Ein Punkt, der in der Beratung immer wieder für Erstaunen sorgt: Anbieter dürfen auf gesperrte Spieler nicht einwirken, einen Antrag auf Entsperrung zu stellen. Keine Erinnerungsmail, kein „Wir vermissen Sie“, kein Anruf des Kundendienstes drei Monate nach der Sperre. Wenn Sie so etwas bekommen, sagt das mehr über den Absender als über Ihren Kontostatus.
Wohin der Antrag geht und wer ihn weiterleiten darf
Adressat ist die Stelle, die die Sperrdatei führt. Das ist die hessische Glücksspielaufsicht beim Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt — zuständig nicht nur für Hessen, sondern länderübergreifend für das gesamte Bundesgebiet. Die Kosten des Systems tragen alle Länder gemeinsam nach dem Königsteiner Schlüssel; für Sie als Antragsteller ändert das nichts, erklärt aber, warum ein hessisches Regierungspräsidium über eine Sperre in Bayern oder Sachsen entscheidet.
Sie müssen nicht selbst nach Darmstadt schreiben. Das Gesetz lässt ausdrücklich genügen, dass ein Veranstalter oder Vermittler den Antrag weiterleitet. Praktisch heißt das: Sie können den unterschriebenen Antrag bei einem Anbieter einreichen, der ihn an die Behörde durchreicht. Ob das schneller geht als der direkte Weg, hängt vom Anbieter ab — der Postweg zur Behörde ist jedenfalls der kürzere Dienstweg mit weniger Beteiligten.
Nach erfolgter Aufhebung erhalten Sie ein Bestätigungsschreiben des Regierungspräsidiums. Anbieter verweisen ihre Kunden ausdrücklich auf dieses Dokument, denn ohne den entsprechenden Eintrag in der Datei nützt Ihnen die schönste Bestätigung im Briefkasten nichts: Der Abgleich läuft technisch, nicht über vorgelegte Papiere.
Die Woche danach: Wirksamkeit statt Sofortfreischaltung
Hier steckt die Frist, die praktisch niemand auf dem Schirm hat. Die Aufhebung wirkt nicht mit Eingang des Antrags, sondern frühestens eine Woche danach — bei einer Selbstsperre. Bei einer Fremdsperre sind es frühestens vier Wochen, gerechnet ab Eingang.
Damit lässt sich die reale Gesamtdauer ausrechnen, und das Ergebnis überrascht viele. Kürzest möglicher Weg bei einer Selbstsperre: drei Monate Mindestdauer, danach der Antrag, danach mindestens sieben Tage bis zur Wirksamkeit. Macht mindestens drei Monate und eine Woche, bevor überhaupt etwas passiert — und dabei sind Postlauf und Bearbeitung noch nicht eingerechnet. Wer realistisch plant, rechnet mit drei Monaten plus zwei bis drei Wochen.
Bei der Fremdsperre wird daraus mindestens ein Jahr plus ein Monat. Das ist keine Schikane, sondern die eingebaute Bedenkzeit: Genau in dieser Woche beziehungsweise diesem Monat soll sich zeigen, ob der Entschluss trägt oder ob er ein Impuls war. Wer die Frist als Ärgernis erlebt, hat womöglich gerade die beste Auskunft über den eigenen Zustand bekommen, die dieses Verfahren zu bieten hat.
Was die Aufhebung nicht wiederherstellt
Die Aufhebung erledigt genau eine Sache: Sie stellt die Teilnahmeberechtigung wieder her. Sonst nichts.
Alte Konten leben davon nicht automatisch wieder auf. Guthaben, das bei der Sperre auf einem Spielerkonto lag, folgt den vertraglichen Regeln des jeweiligen Anbieters und der Auszahlungspflicht — nicht dem Sperrrecht. Ein Treuestatus aus der Zeit davor ist in aller Regel Geschichte. Und Bonusangebote sind für Rückkehrer gesetzlich gesperrt — ein Punkt, der eigene Aufmerksamkeit verdient.
Nüchtern betrachtet kehren Sie also nicht an denselben Punkt zurück, an dem Sie aufgehört haben. Sie kehren an den Anfang zurück, mit derselben Registrierung, derselben Prüfung, denselben Limits wie jeder Neukunde. Wer das vorher weiß, spart sich die Enttäuschung.
Wie lange dauert es vom Antrag bis zur tatsächlichen Freischaltung?
Bei einer Selbstsperre wirkt die Aufhebung frühestens eine Woche nach Eingang des Antrags, bei einer Fremdsperre frühestens einen Monat danach. Hinzu kommen Postlauf und Bearbeitungszeit der Behörde. Realistisch sollten Sie nach dem Absenden mit rund zwei bis drei Wochen rechnen, bevor der Abgleich bei einem Anbieter tatsächlich freie Fahrt meldet.

Alle Fristen des deutschen Systems auf einen Blick
Ein Grund, warum die 90 Tage so viele Fragen auslösen: Das deutsche System arbeitet mit einem halben Dutzend Fristen, die alle unterschiedlich lang sind, unterschiedlich ausgelöst werden und an unterschiedlichen Stellen im Gesetz stehen. Wer eine davon mit einer anderen verwechselt, rechnet zwangsläufig falsch.
| Frist | Rechtsgrundlage | Dauer | Was sie auslöst | Ab wann sie wirkt |
|---|---|---|---|---|
| Mindestdauer Selbstsperre | § 8a Abs. 6 GlüStV 2021 | 3 Monate | Eintragung in die Sperrdatei | ab Eintragung |
| Mindestdauer Regelsperre | § 8a Abs. 6 GlüStV 2021 | 1 Jahr | Eintragung ohne kürzere Angabe, jede Fremdsperre | ab Eintragung |
| Wirksamkeit der Aufhebung, Selbstsperre | § 8b Abs. 3 GlüStV 2021 | mindestens 1 Woche | Eingang des schriftlichen Antrags | ab Eingang bei der Behörde |
| Wirksamkeit der Aufhebung, Fremdsperre | § 8b Abs. 3 GlüStV 2021 | mindestens 1 Monat | Eingang des schriftlichen Antrags | ab Eingang bei der Behörde |
| Schutzfrist bei Limiterhöhung | § 6c Abs. 3 GlüStV 2021 | 7 Tage | Antrag auf höheres Limit | 7 Tage nach Festlegung |
| Limitsenkung | § 6c Abs. 3 GlüStV 2021 | keine | Antrag auf niedrigeres Limit | sofort |
| Reset des Monatslimits | § 6c Abs. 1 GlüStV 2021 | monatlich | Monatswechsel | am Ersten des Kalendermonats |
| Löschung der Einzahlungsdaten | § 6c Abs. 4 bis 8 GlüStV 2021 | nach Monatsende | Ablauf des Kalendermonats | unmittelbar danach |
| Mindestspieldauer je Spiel | Erlaubnisbedingungen virtuelle Automatenspiele | 5 Sekunden | Start eines Spiels | sofort, dauerhaft |
| Pflichtpause im Automatenspiel | Erlaubnisbedingungen virtuelle Automatenspiele | mindestens 5 Minuten je Stunde | eine Stunde Spielzeit | nach Ablauf der Stunde |
Das Monatslimit und sein Reset zum Ersten
Das anbieterübergreifende Einzahlungslimit liegt grundsätzlich bei 1.000 Euro im Monat. Anbieterübergreifend heißt wörtlich: Der Betrag gilt für Sie als Person über alle Erlaubnisinhaber hinweg, nicht pro Konto. Wer bei drei Anbietern spielt, hat nicht dreimal tausend Euro, sondern einmal tausend über alle drei.
Kontrolliert wird das über eine zentrale Limitdatei. Vor jeder Einzahlung fragt der Anbieter dort ab, ob Ihr Limit ausgeschöpft ist oder durch die geplante Einzahlung überschritten würde; im zweiten Fall bekommt er den noch freien Restbetrag zurückgemeldet. Verarbeitet werden dafür Name, Geburtsname, Geburtsdatum und -ort, Anschrift, Limithöhe, Festsetzungsdatum sowie Höhe und Datum jeder Einzahlung samt laufender Monatssumme.
Der Reset erfolgt zum Ersten des Kalendermonats. Kein rollierender Zeitraum, kein Stichtag der Registrierung — der Erste um null Uhr. Wer am 28. sein Limit ausgeschöpft hat, wartet auf den Monatswechsel und nicht auf einen Zeitraum von 30 Tagen. Die Einzahlungsbeträge selbst werden unmittelbar nach Monatsende gelöscht, die übrigen Daten nach einem Jahr ohne Aktivität. Kurioser Nebeneffekt der Löschung: Sind die Daten bereits weg, wird eine Einzahlung abgebrochen und Sie werden zur Neufestsetzung Ihrer Limits aufgefordert.
Höhere Beträge als tausend Euro sind nicht kategorisch ausgeschlossen. Die Erlaubnis kann bestimmen, unter welchen Voraussetzungen im Einzelfall ein abweichender Betrag festgesetzt wird — mit anbieterübergreifender Wirkung. In der Fachliteratur zum deutschen Markt werden Ausnahmen von bis zu 30.000 Euro monatlich genannt; die konkreten Schwellen und Bedingungen stehen allerdings nicht im Gesetzestext selbst, sondern in bindenden Rahmenregelungen des zuständigen Gremiums. Rechnen Sie also nicht damit, dass Ihnen ein Anbieter das auf Zuruf einrichtet.
Ein Detail mit Ansage: Höhere zulässige Beträge dürfen Ihnen nur im Rahmen einer Korrekturaufforderung angezeigt werden. Der Gesetzgeber hat damit ein kleines Werbeverbot eingebaut — niemand darf Ihnen das höhere Limit als Angebot vor die Nase halten. Und Gebühren für das Festsetzen oder Ändern eines Limits sind ausdrücklich verboten. Die Kosten des Systems trägt der Anbieter.
Sieben Tage Schutzfrist bei jeder Erhöhung
Limits lassen sich jederzeit neu festlegen, aber nicht in beide Richtungen gleich schnell. Eine Senkung wirkt sofort. Eine Erhöhung wirkt erst nach einer Schutzfrist von sieben Tagen.
Diese Asymmetrie ist das eigentliche Kernstück des Limitsystems, und sie ist gut gebaut. Der Impuls, im laufenden Spiel mehr einzahlen zu wollen, hält selten eine Woche. Wer nach sieben Tagen noch derselben Meinung ist, hat eine Entscheidung getroffen und nicht auf einen Reiz reagiert. Für Spieler, die aus einer Sperre zurückkommen, ist das die wichtigste Zahl im ganzen System — wichtiger als die drei Monate, weil sie jeden Monat wieder greift.
Fünf Sekunden, fünf Minuten, ein Anbieter
Beim Automatenspiel kommen drei technische Grenzen hinzu, die den Spielablauf selbst betreffen. Jedes Spiel dauert mindestens fünf Sekunden. Der Höchsteinsatz beträgt einen Euro pro Spiel. Autoplay ist verboten, Jackpots ebenfalls. Nach einer Stunde Spielzeit ist eine Pflichtpause von mindestens fünf Minuten fällig.
Dazu das Parallelspielverbot: Sie dürfen zu einem Zeitpunkt nur bei einem Erlaubnisinhaber angemeldet sein. Das zentrale Überwachungssystem, das die Einzahlungen verfolgt, stellt gleichzeitig sicher, dass niemand bei mehreren Anbietern gleichzeitig aktiv ist. Wer beim Wechsel eine Fehlermeldung erntet, hat meist noch eine Sitzung offen.
Beim Poker gelten eigene Grenzen — höchstens vier Tische gleichzeitig, und Video-Poker ist überhaupt nicht erlaubnisfähig. Für Rückkehrer ist die Vier-Tische-Regel insofern interessant, als sie das Tempo strukturell begrenzt, ganz ohne Zeitfrist.
Kann ich die Sperre schon vor Ablauf der drei Monate aufheben lassen?
Nein. Der Antrag kann frühestens nach Ablauf der Mindestdauer gestellt werden, und diese Mindestdauer beträgt bei der Selbstsperre drei Monate, sonst ein Jahr. Ein früher eingereichter Antrag bringt keinen Zeitvorteil und wird nicht vorgemerkt. Sie müssen nach Fristablauf erneut schreiben.
Die Fremdsperre — andere Regeln, längere Wege
Bis hierher ging es überwiegend um die Selbstsperre. Wer von einem Anbieter gesperrt wurde, spielt nach einem anderen Regelbuch, und der Unterschied ist erheblich.
Eine Fremdsperre trägt ein Anbieter ein, wenn er über eigenes Personal, über Meldungen Dritter oder über sonstige tatsächliche Anhaltspunkte Kenntnis davon hat oder begründet annimmt, dass eine Person spielsuchtgefährdet oder überschuldet ist, ihren Zahlungspflichten nicht nachkommt oder Einsätze riskiert, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen stehen. Das letzte Kriterium ist das in der Praxis häufigste und gleichzeitig das unangenehmste, weil es sich aus dem Spielverhalten selbst ergibt.
Zwei Dinge fallen bei der Fremdsperre weg. Erstens die Wahlmöglichkeit einer kürzeren Dauer: Die Untergrenze von drei Monaten gilt ausdrücklich nur für die Selbstsperre, also bleibt es beim Jahr. Zweitens die kurze Wartezeit nach dem Aufhebungsantrag: Statt einer Woche wird ein Monat daraus. In Summe landet man bei mindestens dreizehn Monaten, bevor überhaupt etwas passieren kann.
Dafür gibt es Verfahrensrechte, die bei der Selbstsperre naturgemäß fehlen. Vor Eintragung einer Fremdsperre ist dem Spieler Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben; sowohl diese Gelegenheit als auch eine tatsächlich abgegebene Äußerung müssen dokumentiert werden. Wer also ohne jede Rückfrage gesperrt wurde, hat einen Ansatzpunkt — nicht gegen die Sperre als solche, aber gegen die Art ihres Zustandekommens.
Und noch ein Punkt, der bei Aufhebungsanträgen für Überraschung sorgt: Bei einer Fremdsperre informiert die Behörde die eintragende Stelle über Ihren Antrag. Beruhte die Sperre auf Hinweisen Dritter, werden auch diese über den Antrag und über ihre Möglichkeit unterrichtet, einen neuen Sperrantrag zu stellen. Wer von Angehörigen gemeldet wurde, sollte damit rechnen, dass diese vom Aufhebungsversuch erfahren. Ob das ein Nachteil ist, muss jeder selbst beurteilen — als Konstruktion ist es jedenfalls konsequent.
Gelten bei einer Fremdsperre dieselben Fristen wie bei der Selbstsperre?
Nein, sie sind deutlich länger. Die Möglichkeit, drei Monate statt eines Jahres zu wählen, besteht ausschließlich bei der Selbstsperre. Bei einer Fremdsperre bleibt es bei mindestens einem Jahr, und die Aufhebung wirkt erst frühestens einen Monat nach Antragseingang statt nach einer Woche.

Wo Sie nach der Aufhebung legal spielen können
Jetzt zum praktischen Teil. Wer die Frist hinter sich hat, den Antrag gestellt hat und die Bestätigung im Briefkasten liegen sieht, braucht eine Adresse. Die Auswahl ist überschaubar und vollständig überprüfbar: Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder führt eine amtliche Liste aller Erlaubnisinhaber, die sogenannte Whitelist, und wer dort nicht steht, hat keine deutsche Erlaubnis. Die hier verwendeten Angaben stammen aus dem Registerstand vom 21. Juli 2026.
Vorweg der wichtigste Befund, und er widerspricht allem, was Vergleichsportale suggerieren: Bei den Limits unterscheiden sich diese Anbieter nicht. Nicht ein bisschen, sondern überhaupt nicht. Ein Euro pro Spiel, fünf Sekunden Mindestdauer, tausend Euro im Monat über alle Anbieter zusammen, Abgleich mit der Sperrdatei vor der Teilnahme, Meldung jeder Einzahlung, kein Autoplay, keine Jackpots. Wer eine Rangliste liest, in der Anbieter A ein höheres Einzahlungslimit hat als Anbieter B, liest eine Rangliste über Anbieter ohne deutsche Erlaubnis.
Was tatsächlich unterscheidet: die Rechtsform und der Sitz des Erlaubnisinhabers, der Umfang der Erlaubnis, die Herkunft des Spielesortiments und die Frage, ob neben dem Automatenspiel noch andere Produkte im selben Konto liegen. Nach diesen Kriterien ist die folgende Übersicht sortiert — deutsche Rechtsform und frühe Erlaubnis zuerst, die territorial begrenzte Staatsoption am Ende.
| Anbieter | Erlaubnisinhaber und Sitz | Erlaubnisart und Datum | Vertriebsgebiet | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Jackpotpiraten | DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH, Berlin | virtuelle Automatenspiele, 27.04.2022 | bundesweit | frühestes Erlaubnisdatum im Feld, deutsche GmbH |
| Jokerstar | Jokerstar GmbH, Deutschland | virtuelle Automatenspiele, 09.08.2022 | bundesweit | reine Automatenmarke, eine einzige Domain |
| Löwen Play | Löwen Play digital GmbH, Neu-Isenburg | virtuelle Automatenspiele, Registerangaben 15.12.2022 bis 18.03.2024 | bundesweit | über 40 Jahre stationäres Filialnetz |
| Merkur Slots | Merkur Bets Malta Limited, St. Julian’s | virtuelle Automatenspiele 28.07.2022 bis 03.11.2023, Online-Casinospiele 18.09.2024 | bundesweit, Tischspiele nur Schleswig-Holstein | einziger Anbieter mit beiden Erlaubnisarten |
| bwin | bwin (Deutschland) Limited, Malta | virtuelle Automatenspiele 10.11.2022, Online-Poker 14.11.2022 | bundesweit | einer von nur zwei Pokererlaubnisinhabern |
| StarGames | Greentube Malta Limited, Malta | virtuelle Automatenspiele 02.02.2023, Folgeerlaubnis 13.02.2025 | bundesweit | Novomatic-Konzern, Sortiment aus eigener Entwicklung |
| AdmiralBet Slots | Greentube Betting Malta Limited, Malta | virtuelle Automatenspiele 28.09.2022, Folgeerlaubnis 29.07.2024 | bundesweit | zweiter Greentube-Zweig, Automatenbereich einer Wettmarke |
| Wunderino | Megapixel Entertainment Limited, Malta | virtuelle Automatenspiele, 24.11.2022 | bundesweit | Marke seit 2016, früher unter Erlaubnis Schleswig-Holsteins |
| Bet-at-home | Bet-at-home.com Internet Limited, Malta | virtuelle Automatenspiele, 28.12.2022 | bundesweit | Marktpräsenz seit 1999, börsennotierte Mutter |
| LeoVegas | LVSports Limited, Malta | virtuelle Automatenspiele, 27.02.2023 | bundesweit | Gruppe gehört zu MGM Resorts International |
| bet365 | Hillside (Europe) ENC | virtuelle Automatenspiele, 27.05.2025 | bundesweit | jüngster Zugang neben DAZN Bet |
| Spielbanken Bayern Online | Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung, München | landesrechtliches Spielbankangebot, Portalstart April 2024 | nur Bayern | staatlicher Betreiber ohne privaten Eigentümer |
Jackpotpiraten und BingBong
Erlaubnisinhaber ist die DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH aus Berlin, gegründet 2020, nach eigenen Angaben rund 24 Beschäftigte und mehrere hunderttausend registrierte Kunden — gestartet ist das Unternehmen als Dreipersonenteam. Die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele datiert auf den 27. April 2022 und ist damit das früheste Datum im gesamten Feld; der Livegang folgte im Juni 2022. Unter demselben Erlaubnisinhaber laufen zwei Marken, jackpotpiraten.de und bingbong.de, beide ausschließlich mit Automatenspiel. Geschäftsführer ist Florian Werner.
Für Rückkehrer aus einer Sperre ist ein Detail der Registrierung relevant, das hier auffällig ausgebaut ist: Die Identitätsprüfung läuft vollautomatisiert über Dokumentenprüfung, biometrischen Gesichtsabgleich und Lebenderkennung, im Schnitt in rund 90 Sekunden statt in bis zu 20 Minuten manueller Bearbeitung. Über 100.000 Prüfungen pro Jahr, rund um die Uhr, Datenhaltung in der EU, das Verfahren ist von der Kommission für Jugendmedienschutz zertifiziert. Die Rückbuchungsquote gibt das Unternehmen mit 0,02 Prozent an — eine Zahl aus einer Fallstudie des eingesetzten Prüfdienstleisters, also vom Anbieter berichtet und nicht unabhängig testiert. Wer nach einer Sperre neu registriert, kommt genau durch diese Mühle, und das ist hier eher Merkmal als Hürde. Der praktisch wichtigste Punkt bleibt aber die Rechtsform: eine deutsche GmbH mit deutschem Sitz, kein maltesisches Tochterunternehmen. Bei Streit um Auszahlungen ist das kein akademischer Unterschied.
Jokerstar
Die Jokerstar GmbH ist eine deutsche Gesellschaft mit einer Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 9. August 2022 — nach der DGGS das zweitfrüheste Datum im hier betrachteten Feld. Eine Domain, jokerstar.de, ein Produkt. Keine Sportwette, kein Poker, keine Tischspiele, keine Zweitmarke. Im Feld ist das die Ausnahme; die meisten Erlaubnisinhaber bündeln mehrere Marken oder Sparten unter einem Dach.
Genau diese Schmalheit ist das Argument. Wer aus einer Sperre zurückkommt und weiß, dass die eigene Schwachstelle das Umschalten zwischen Spielarten war — vom Automatenspiel zur Wette, von der Wette zurück, immer irgendwo eine offene Möglichkeit —, findet hier die kleinste Angriffsfläche im gesamten legalen Feld. Weniger Auswahl ist in dieser Situation kein Nachteil, sondern der Punkt. Ehrlichkeitshalber: Über Eigentümerstruktur und Umfang des Spielesortiments sind öffentlich kaum belastbare Angaben verfügbar. Die Erlaubnis und die Rechtsform sind amtlich belegt, alles darüber hinaus ersetzt kein eigener Blick auf die Seite — und bei einem Anbieter, der bewusst wenig Aufhebens macht, ist eine dünne Informationslage nicht automatisch ein Warnsignal.
Löwen Play
Die Löwen Play digital GmbH ist der Online-Arm eines Betreibers, den viele Spieler aus der Fußgängerzone kennen. Die Gruppe betreibt nach Angaben der zuständigen Industrie- und Handelskammer seit mehr als 40 Jahren Spielstätten in Deutschland und zählt zu den führenden Anbietern des stationären Segments; Unternehmenssitz ist Neu-Isenburg in Hessen. Erlaubt sind drei Domains — loewen-play.de, loewen-player.de und playland.de —, durchgehend beschränkt auf virtuelle Automatenspiele.
Bei den Erlaubnisdaten lohnt ein Hinweis, weil er sonst Verwirrung stiftet: Die amtliche Liste zeigt für diese drei Domains uneinheitliche Angaben, in einer Darstellungsvariante den 15. Dezember 2022 und den 13. Dezember 2023, in der anderen einheitlich den 18. März 2024. Das ist eine Inkonsistenz der Registeranzeige, die dieselben Einträge in zwei Layouts unterschiedlich ausgibt, und kein Hinweis auf einen Erlaubnismangel. Wer selbst nachschaut und zwei verschiedene Daten findet, hat nichts falsch gemacht. Inhaltlich ist der Zuschnitt konsequent auf das stationäre Publikum gerichtet: bekannte Automatenmechaniken, Bedienung ohne Umgewöhnung. Und wie bei den anderen deutschen Gesellschaften im Feld gilt, dass hinter dem Angebot ein Unternehmen steht, das man in Deutschland physisch antrifft — ein Kriterium, das nach einer Sperre für manche mehr wiegt als jede Sortimentsgröße.
Merkur Slots
Hier liegt der interessanteste Fall des Feldes, weil es der einzige Anbieter mit zwei verschiedenen Erlaubnisarten ist. Erlaubnisinhaber ist die Merkur Bets Malta Limited mit Sitz in St. Julian’s, Malta, Teil der Merkur Group aus Espelkamp in Nordrhein-Westfalen — dem früheren Gauselmann-Konzern. Die Holding wurde 1980 gegründet, hieß ab 1990 Gauselmann AG und trägt seit 2024 den Namen MERKUR.COM AG; die Konzernwurzeln reichen auf Paul Gauselmann und das Jahr 1957 zurück, die erste eigene Spielhalle eröffnete 1974 in Delmenhorst, das erste selbst entwickelte Geldspielgerät kam 1977 auf den Markt. Aufsichtsratsvorsitzender ist Michael Gauselmann. Zum Konzern gehört seit 2016 auch eine Beteiligung von 40 Prozent an der Spielbank Berlin mit deren vier Standorten. Erlaubt sind mehrere Domains, darunter merkur-spiel.de, merkurslots.de und merkurbets.de.
Der Punkt, auf den es ankommt: Neben der bundesweiten Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele hält das Unternehmen seit dem 18. September 2024 eine landesrechtliche Erlaubnis für Online-Casinospiele — also für Roulette, Blackjack und Baccara — mit merkur-spiel.de als Vertriebsplattform. Diese Erlaubnis gilt allerdings nur für Schleswig-Holstein und wird von der Glücksspielaufsichtsbehörde des Landes beaufsichtigt, nicht von der Bundesbehörde. Wer nach einer Sperre nicht an den Automaten zurück will, sondern an den Tisch, hat auf privater Seite im Wesentlichen diese eine Adresse — und auch die nur bei Wohnsitz in Schleswig-Holstein. Für alle anderen bleibt das Angebot ein Automatenangebot wie die übrigen, mit dem Zusatz, dass die Titel aus derselben Werkstatt kommen wie die Geräte in der Spielhalle um die Ecke.
bwin
Die bwin (Deutschland) Limited ist eine maltesische Gesellschaft und betreibt bwin.de. Die Marke gehört zur in London börsennotierten Entain-Gruppe, die gemeinsam mit MGM Resorts International das nordamerikanische Gemeinschaftsunternehmen BetMGM hält; BetMGM erzielte 2025 einen Nettoumsatz von 2,8 Milliarden US-Dollar. Für den deutschen Markt hält das Unternehmen zwei Erlaubnisse: virtuelle Automatenspiele seit dem 10. November 2022 und Online-Poker seit dem 14. November 2022.
Die Pokererlaubnis ist das Unterscheidungsmerkmal, und sie ist selten. Bundesweit gibt es dafür nur zwei Erlaubnisinhaber, und der zweite — die Ladbrokes (Deutschland) Limited mit partypoker.de und bpremium.de — gehört demselben Konzern. Wer nach einer Sperre bewusst nicht an den Automaten zurückkehren will, weil dort das Problem lag, findet im legalen deutschen Markt praktisch nur hier eine Alternative mit anderer Spielmechanik. Poker hat dabei eigene Grenzen: höchstens vier Tische gleichzeitig, und Video-Poker ist überhaupt nicht erlaubnisfähig — was Sinn ergibt, weil Video-Poker mechanisch näher am Automaten liegt als am Kartenspiel. Die Vier-Tische-Regel begrenzt das Tempo strukturell, ohne mit Zeitfristen zu arbeiten. Zu bedenken bleibt, dass Automatenspiel, Poker und Sportwette derselben Marke sich Ihr anbieterübergreifendes Monatslimit teilen. Drei Produkte, ein Budget.
StarGames
Erlaubnisinhaber ist die Greentube Malta Limited, die stargames.de betreibt. Greentube ist die Digitalsparte der österreichischen Novomatic AG und ging aus der 1998 von Eberhard Dürrschmid und Harald Reisinger gegründeten Dürrschmid & Reisinger OEG hervor, die im Jahr 2000 in die Greentube Internet Entertainment Solutions GmbH überführt wurde. Novomatic selbst wurde 1980 von Johann Graf gegründet und erzielte 2025 einen Konzernumsatz von über 3,6 Milliarden Euro. Die deutsche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele stammt vom 2. Februar 2023, eine Folgeerlaubnis vom 13. Februar 2025.
Die Besonderheit liegt in der Nähe zum Entwickler. StarGames vertreibt nicht fremde Titel, sondern gehört demselben Konzern wie das Studio, das sie produziert — wer bestimmte Spielautomaten aus der Spielhalle sucht, findet hier die wahrscheinlichste Adresse, und das Sortiment ist berechenbarer als bei reinen Vertriebsmarken. Erwähnenswert ist außerdem die dokumentierte Folgeerlaubnis: Erlaubnisse laufen zunächst fünf Jahre, Folgeerlaubnisse sieben, und eine bereits erteilte Folgeerlaubnis ist ein Indiz für eine funktionierende Aufsichtsbeziehung statt für ein kurzfristiges Marktexperiment. Bei allem Konzernglanz gilt trotzdem: Auch hier sind es ein Euro pro Spiel und fünf Sekunden Wartezeit. Der Unterschied zur Spielhalle ist erheblich, und wer nach Monaten Pause mit der Erinnerung an frühere Sitzungen zurückkommt, sollte das wissen, bevor er es merkt.
AdmiralBet Slots
Die Greentube Betting Malta Limited betreibt den Automatenbereich unter slots.admiralbet.de und ist damit der zweite Greentube-Zweig im Feld, neben der Greentube Malta Limited. Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. September 2022, Folgeerlaubnis vom 29. Juli 2024. Die Marke Admiral ist im deutschsprachigen Raum aus dem stationären Wett- und Automatengeschäft bekannt; das Spielesortiment stammt aus demselben Konzernbestand wie bei StarGames.
Der Zuschnitt verrät sich schon an der Adresse: Das Automatenspiel liegt als Unterverzeichnis unter einer Wettmarke, nicht umgekehrt. Das Produkt ist für Wettkunden gebaut, die nebenbei Automatenspiele nutzen — wer primär Automatenspiel sucht, ist bei der Schwestergesellschaft naheliegender. Interessanter als das Produkt selbst ist die Lehre, die dieser Fall für die Anbieterprüfung bereithält: Ein Konzern kann mehrere Erlaubnisse über mehrere Gesellschaften halten, und die Erlaubnis hängt am Erlaubnisinhaber, nicht am Konzern und nicht an der Marke. In der amtlichen Liste steht die Gesellschaft, nicht der Markenname, den Sie im Werbebanner gesehen haben. Wer dort nach „Admiral“ sucht und nichts findet, hat nicht bewiesen, dass der Anbieter illegal ist — sondern nach dem falschen Begriff gesucht. Umgekehrt lässt sich mit dieser Unschärfe arbeiten, weshalb der Abgleich über die Domain zuverlässiger ist als über den Namen.
Wunderino
Erlaubnisinhaber ist die Megapixel Entertainment Limited, eine maltesische Gesellschaft, die wunderino.de betreibt; die deutsche Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele datiert auf den 24. November 2022. Die Marke selbst ist älter als die bundesweite Regulierung: Sie startete 2016, wurde von Malta aus betrieben und stützte sich vor 2021 auf eine Erlaubnis Schleswig-Holsteins — jenes Landes, das schon vor dem Staatsvertrag einen eigenen Weg ging.
Damit gehört Wunderino zu den wenigen Marken, die den Übergang in den regulierten Markt überhaupt geschafft haben, und genau darin liegt für Rückkehrer ein heikler Punkt. Die Oberfläche ist vertraut, der Name weckt Erinnerungen an eine Zeit ohne Einzahlungsdeckel, ohne Fünf-Sekunden-Takt, ohne Jackpotverbot. Was dahinter läuft, hat mit damals nichts mehr zu tun: ein Euro pro Spiel, fünf Sekunden Mindestdauer, vollständige Einbindung in Sperrdatei und Limitüberwachung, kein Autoplay. Wer nach einer Sperre gerade zu der Marke zurückkehrt, bei der es früher schiefgegangen ist, sollte sich diese Diskrepanz bewusst machen — vertraute Reize bei völlig anderen Regeln sind eine ungünstige Kombination. Das ist kein Vorwurf an den Anbieter, der die Vorgaben so umsetzt wie alle anderen. Es ist ein Hinweis an den Leser.

Bet-at-home
Die Bet-at-home.com Internet Limited ist maltesischer Erlaubnisinhaber für bet-at-home.de, Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 28. Dezember 2022. Die Marke wurde im Dezember 1999 im oberösterreichischen Wels von Jochen Dickinger und Franz Ömer gegründet, die Website ging im März 2000 online — damit die längste durchgehende Marktpräsenz im gesamten Feld. Die Muttergesellschaft ist börsennotiert.
Für die Anbieterprüfung ist Letzteres ein unterschätztes Kriterium. Ein börsennotiertes Unternehmen unterliegt Publizitätspflichten, veröffentlicht Geschäftszahlen und muss Entwicklungen mitteilen, die den Kurs beeinflussen. Wer wissen will, wie es einem Anbieter wirtschaftlich geht — eine durchaus relevante Frage, wenn dort Guthaben liegt —, findet hier mehr überprüfbare Information als bei den meisten Mitbewerbern, die als Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder maltesische Limited kaum etwas offenlegen müssen. Vom Zuschnitt her ist es eine Sportwettenmarke mit angeschlossenem Automatenbereich. Bequem, wenn man beides in einem Konto führen will, mit dem bekannten Haken: Das Monatslimit von tausend Euro gilt anbieterübergreifend und teilt sich zwischen Wette und Automatenspiel. Zwei Produkte, ein Budget, und der Reset kommt erst am Ersten.
LeoVegas
Erlaubnisinhaber ist die LVSports Limited mit der Domain leovegas.de, Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele seit dem 27. Februar 2023. Die LeoVegas Group gehört zu MGM Resorts International, dem börsennotierten US-Betreiber; Gruppen-Geschäftsführer ist Gustaf Hagman. Die Gruppe betreibt Marken in mehreren regulierten europäischen Märkten, unter anderem in Großbritannien und in den Niederlanden.
Das Produkt ist eine international erprobte Oberfläche, die in mehreren Märkten parallel läuft und für Deutschland auf die hiesigen Grenzen zurückgeschnitten wurde; die mobile Bedienung war historisch das Aushängeschild der Marke. Für Rückkehrer aus einer Sperre ist die Eigentümerstruktur das belastbarste Argument: Hinter dem Angebot steht ein Konzern, der in mehreren streng regulierten Märkten gleichzeitig unter Aufsicht steht und dort seine Erlaubnisse behalten will. Ein Unternehmen mit dieser Konstellation hat mehr zu verlieren als eine Gesellschaft, deren einziges Standbein eine Erlaubnis aus einem entlegenen Register ist. Das ist keine Garantie für Kulanz im Einzelfall — Konzernzugehörigkeit hat noch nie einen Kundendienst freundlich gemacht. Es ist aber ein prüfbares Indiz dafür, dass Regelverstöße hier teurer wären als der kurzfristige Gewinn daraus.
bet365
Die Hillside (Europe) ENC hält seit dem 27. Mai 2025 die Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele unter bet365.de. bet365 zählt zu den größten privat geführten Wettanbietern Europas, die Hillside-Gesellschaften bündeln die europäischen Aktivitäten des Konzerns. Zusammen mit DAZN Bet, dessen Erlaubnis vom 24. Juni 2025 datiert, ist das der jüngste Zugang im Feld.
Der späte Einstieg ist aufschlussreicher, als er zunächst klingt. Die Wettmarke war im deutschen Markt lange präsent, das Automatenspiel kam erst 2025 dazu — das Produkt startet damit von vornherein unter dem vollständigen Regelwerk. Es gibt keine gewachsene Nutzererwartung aus einer Zeit ohne Limits, die jetzt enttäuscht werden könnte, und keine Altkundschaft, die sich über verschwundene Funktionen beschwert. Für Rückkehrer hat das einen zweiten, größeren Wert: Wer nach Monaten Pause zurückkommt und überall liest, der regulierte deutsche Markt sei tot und alle Anbieter wanderten ab, findet hier das schlichte Gegenargument. Allein 2025 sind zwei neue Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele erteilt worden. Ein Markt, in den große Betreiber neu eintreten, stirbt nicht. Zum konkreten Sortimentsumfang der deutschen Fassung liegen keine belastbaren öffentlichen Angaben vor — hier hilft nur der eigene Blick.
Das staatliche Angebot in Bayern
Der Ausreißer im Feld, und zwar in mehrfacher Hinsicht. Betreiber ist die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung in Bayern, eine Behörde und zugleich Wirtschaftsunternehmen des Freistaats, angesiedelt im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat, mit Sitz in München; Präsidentin ist Carolin Kerschbaumer. Unter diesem Dach liegen Lotto Bayern, die Lotto Akademie und die Spielbanken Bayern mit neun Standorten von Bad Füssing über Garmisch-Partenkirchen bis Lindau. Das Online-Portal läuft unter spielbanken-bayern-online.de und startete im April 2024 — beschrieben als das erste staatliche, legale Online-Spielangebot in Deutschland. Die Spielbanken Bayern sind der einzige zugelassene Anbieter eines Online-Casinos in Bayern; nach dem einschlägigen Länderbericht war es zum Berichtsstand das erste und einzige staatlich betriebene Online-Casino eines Bundeslandes. Zur Größenordnung: rund 1.000 Beschäftigte in der gesamten Verwaltung, Bruttospielertrag der Spielbanken von 129,56 Millionen Euro im Jahr 2024.
Zwei Dinge muss man klar sagen. Erstens: Das Angebot ist an Bayern gebunden. Für Spieler außerhalb des Freistaats ist es keine Option, und daran ändert kein Kniff etwas. Zweitens: Eine belastbare öffentliche Aufstellung der einzelnen Spieltitel des Portals liegt nicht vor — die verfügbaren Quellen beschreiben das Gesamtsortiment der Verwaltung mit Lotterien, Losen und Casinospielen, ordnen die namentlich genannten Produkte aber dem Lotteriegeschäft zu. Wer in Bayern wohnt, hat dafür ein Merkmal zur Verfügung, das im übrigen Feld niemand bietet: Hinter dem Angebot steht kein privater Eigentümer, der am Ergebnis verdient. Wer nach einer Sperre bewusst Abstand zum kommerziellen Anreizsystem halten will — zu Aktionen, zu Statusprogrammen, zu allem, was Spielen belohnt statt begrenzt —, findet hier die nüchternste Variante im legalen Markt. Ein Staatsbetrieb wirbt anders. Nicht weil er moralischer wäre, sondern weil er anders finanziert ist.
Wie prüfe ich, ob ein Anbieter wirklich eine deutsche Erlaubnis hat?
Über die amtliche Liste der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder, die sogenannte Whitelist. Suchen Sie dort nach der Domain, nicht nach dem Markennamen — eingetragen ist die Gesellschaft als Erlaubnisinhaber. Zweites Merkmal: Erlaubnisinhaber müssen auf ihrer Startseite auf die staatliche Erlaubnis und die erteilende Behörde hinweisen. Fehlt dieser Hinweis, fehlt meist die Erlaubnis.

Warum Roulette und Blackjack anders geregelt sind
Eine Frage, die nach jeder Sperre neu auftaucht: Warum finden sich in der amtlichen Liste dutzende Automatenanbieter, aber praktisch niemand mit Roulette und Blackjack? Die Antwort liegt in der Zuständigkeit, nicht in der Nachfrage.
Virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Sportwetten werden bundesweit von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder erlaubt und beaufsichtigt, die diese Aufgabe zum 1. Januar 2023 vollständig übernommen hat. Online-Casinospiele — also die klassischen Tischspiele — sind dagegen Ländersache geblieben. Jedes Land entscheidet für sich, ob es überhaupt Erlaubnisse erteilt, und wenn ja, an wen. Die Zahl der privaten Erlaubnisse ist dabei an die Zahl der stationären Spielbanken im jeweiligen Land gekoppelt, was die Obergrenze von vornherein klein hält.
Das Ergebnis ist ein Flickenteppich. Schleswig-Holstein hat am 18. September 2024 als erstes Land kommerzielle Erlaubnisse für Online-Casinospiele erteilt, an Tipico, BluBet, Cashpoint und Skill On Net — Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack begründete den Schritt ausdrücklich mit Kanalisierung, es solle verhindert werden, dass Spieler illegale Angebote nutzen. Der österreichische Branchenverband bezeichnete das Vorgehen als mögliches Modell für weitere Länder. Bayern geht den staatlichen Weg über die eigene Spielbankverwaltung. Nordrhein-Westfalen hat den Markt für private Anbieter geöffnet und konnte ab Winter 2025 ein Vergabeverfahren betreiben. Hessen erwägt umgekehrt, seine Erlaubnisoption wegen europarechtlicher Zweifel wieder zu streichen. Thüringen beschränkt Erlaubnisse auf das Land selbst.
Für Sie als Spieler heißt das: Bei Tischspielen entscheidet der Wohnsitz über die Verfügbarkeit. Eine Erlaubnis mit dem Vertriebsgebiet Schleswig-Holstein nützt in Niedersachsen nichts, und das ist keine Formalie, die sich mit einer anderen Postanschrift lösen ließe — die Prüfung läuft über die Identifizierung. Wer außerhalb der wenigen Länder mit Angebot wohnt und Roulette spielen möchte, hat im legalen Onlinebereich derzeit keine Option. Das ist unbefriedigend, aber es ist die Rechtslage, und sie ist der Grund, warum gerade in dieser Spielart der Druck in Richtung Anbieter ohne deutsche Erlaubnis am größten ist.
Das Angebot ohne deutsche Erlaubnis — was es wirklich kostet
Wer eine Sperre hinter sich hat, kennt die Werbung. Sie findet einen zuverlässig: Seiten ohne Einzahlungsdeckel, ohne Fünf-Sekunden-Takt, ohne Abgleich mit der Sperrdatei, oft mit dem Versprechen, dass eine bestehende deutsche Sperre dort einfach nicht gilt. Das ist technisch zutreffend und deshalb gefährlich — ein Anbieter außerhalb des deutschen Systems fragt die Sperrdatei nicht ab, weil er nicht angeschlossen ist.
Der Punkt, den diese Werbung auslässt, ist nicht die Moral, sondern die Vertragslage. Deutsche Instanzgerichte behandeln Spielverträge mit Anbietern ohne deutsche Erlaubnis regelmäßig als nichtig und verurteilen die Betreiber zur Rückzahlung der Verluste. Das Landgericht Berlin verurteilte 2023 die maltesische N1 Interactive Ltd. zur Rückzahlung sämtlicher Verluste eines Spielers. Das Landgericht Augsburg sprach 2025 einem Spieler über 105.000 Euro zu, die er in knapp zweieinhalb Jahren verloren hatte. In einem weiteren Verfahren wurde ein maltesischer Betreiber zur Rückzahlung von 11.758,50 Euro aus Live-Roulette-Verlusten verurteilt und nahm die Berufung zurück. Auch gegen Anbieter mit einer Erlaubnis aus Curaçao liegen spielerfreundliche Urteile vor. In der anwaltlichen Praxis wird zusätzlich versucht, über eine besondere Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs statt der dreijährigen eine zehnjährige Verjährungsfrist zu erreichen.
Wichtige Einordnung, damit hier niemand mit falschen Erwartungen losläuft: Es handelt sich um Entscheidungen von Instanzgerichten, nicht um eine gefestigte höchstrichterliche Linie, die sich belegen ließe. Jeder Fall wird einzeln geführt, kostet Zeit und Vorschuss, und die Durchsetzung gegen eine Gesellschaft im Ausland ist selbst nach gewonnenem Urteil kein Selbstläufer.
Für die Situation nach einer Sperre ergibt sich daraus eine eigentümliche Lage. Wer während einer laufenden Sperre bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, tut genau das, was die Sperre verhindern sollte — und begibt sich in ein Verhältnis, dessen Vertragsgrundlage vor deutschen Gerichten regelmäßig als nichtig gilt. Im Gewinnfall kann die Auszahlung an praktischen Hürden scheitern. Im Verlustfall bleibt theoretisch der Rückforderungsweg, praktisch ein Prozess über Monate. Und der eigentliche Schaden ist ohnehin ein anderer: Die Sperre existierte aus einem Grund, und der verschwindet nicht durch Anbieterwechsel. Das „Gratis“-Guthaben, mit dem solche Seiten Rückkehrer einsammeln, ist die teuerste Zuwendung des Marktes — ein Casino ist kein Wohlfahrtsverband, und niemand verschenkt Geld an Menschen, die man gerade an ihrem schwächsten Punkt abgeholt hat.
Am Rande, weil es die Vollzugslage erklärt: Netzsperren stehen im Staatsvertrag, werden aber derzeit nicht vollzogen — deutsche Verwaltungsgerichte haben die Rechtsgrundlage für die Sperrung von Internetadressen für rechtswidrig gehalten. Die Aufsicht arbeitet stattdessen über Untersagungsverfahren und den Zahlungsverkehr; 2024 wurden 231 Untersagungsverfahren geführt, davon 83 gegen illegales Glücksspiel selbst und der Rest gegen Werbung dafür. Dass eine Seite erreichbar ist, sagt also nichts über ihre Erlaubnis.
Was passiert, wenn ich während der Sperre bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spiele?
Technisch funktioniert es, weil solche Anbieter die Sperrdatei nicht abfragen. Rechtlich betreten Sie ein Verhältnis, das deutsche Gerichte regelmäßig als nichtigen Vertrag behandeln. Auszahlungen können praktisch scheitern, Rückforderungen sind nur über einen Prozess durchsetzbar. Der Schutzzweck Ihrer Sperre entfällt dabei vollständig.

Wenn die Sperre der richtige Zustand war
Es gibt einen Leser, für den dieser Text die falsche Antwort bereithält: den, der die Frist ausrechnet, weil er zurückwill, obwohl er es besser weiß. Für den seien zwei Punkte deutlich gesagt.
Erstens ist die Verlängerung der einfachere Weg. Wer keinen Antrag stellt, bleibt gesperrt — ohne Formular, ohne Begründung, ohne Frist. Das System ist bewusst so gebaut, dass Nichtstun den Schutz erhält und nur eine aktive Handlung ihn beendet. Wer beim Ausrechnen der drei Monate ein Ziehen im Magen spürt, hat die Antwort auf die eigentliche Frage schon bekommen.
Zweitens greift nach der Aufhebung ein Mechanismus, den man als Nachteil lesen kann oder als Schutz. Anbieter dürfen an Spieler, deren Sperre aufgehoben wurde, keine Vorteile wie Boni oder Rabatte gewähren. Das ist kein Versehen im Gesetz, sondern Absicht: Wer aus einer Sperre kommt, soll nicht mit einem Anreiz begrüßt werden. Praktischer Nebeneffekt — es ist ein ausgezeichneter Prüfstein. Wer nach der Aufhebung mit einem Willkommenspaket umworben wird, hat es mit einem Anbieter zu tun, der sich an diese Vorschrift nicht hält. Das ist eine Information über den Anbieter, und keine gute.
Wer Hilfe sucht: Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung betreibt ein kostenloses und anonymes Beratungstelefon zur Glücksspielsucht, dazu kommen die Suchtberatungsstellen der Kommunen und Wohlfahrtsverbände sowie Selbsthilfegruppen in nahezu jeder größeren Stadt. Die Beratung ist auch für Angehörige zugänglich — und genau die haben oft die Fremdsperre veranlasst, über deren Aufhebung hier gerade nachgedacht wird.
Bekomme ich nach der Aufhebung wieder Bonusangebote?
Nein, und das ist gesetzlich vorgeschrieben. Anbietern ist es untersagt, Spielern mit aufgehobener Sperre Vorteile wie Boni oder Rabatte zu gewähren. Wer nach der Entsperrung trotzdem mit Willkommensangeboten umworben wird, hat einen Anbieter vor sich, der gegen diese Vorgabe verstößt — ein deutliches Warnsignal.
Marktlage 2026 und was sich noch ändern kann
Der Staatsvertrag steht zur Überprüfung. Ein Evaluierungsbericht war für dieses Jahr angekündigt und soll den Reformbedarf kartieren; oberste Priorität hat dabei die Rechtsgrundlage für Netzsperren, nachdem die Gerichte den bisherigen Weg gestoppt haben. Auf der Liste der offenen Punkte stehen außerdem die zulässigen Wettarten, die steuerliche Behandlung von Boni, das Verhältnis des zentralen Überwachungssystems zum Datenschutzrecht und die Frage, ob die Kanalisierung angesichts von Steuerlast und Beschränkungen überhaupt funktioniert. Die Betreibergesellschaft des Überwachungssystems hat die Datenplattform im Vorfeld der Evaluierung ausgebaut.
Für die Fristen dieses Textes ist von all dem nichts zu erwarten. Die drei Monate, das Antragserfordernis und die Wartezeit nach dem Antrag stehen im Staatsvertrag selbst und gehören nicht zu den diskutierten Baustellen. Wer heute gesperrt ist, rechnet mit den Regeln, die hier beschrieben sind.
Bewegung gibt es an anderer Stelle, und sie läuft entgegen der verbreiteten Erzählung vom sterbenden Markt: 2025 sind zwei neue Erlaubnisse für virtuelle Automatenspiele erteilt worden, bei den Tischspielen öffnen sich einzelne Länder gerade erst. Was das für Rückkehrer bedeutet, ist unspektakulär und beruhigend zugleich — die Auswahl wird eher größer, die Regeln bleiben dieselben.
Gilt die Sperre nur bei einem Anbieter oder bei allen?
Bei allen. Die Sperre wirkt spielformübergreifend und bundesweit, also gleichzeitig bei jedem angeschlossenen Anbieter — online, in der Spielhalle, in der Spielbank und in der Wettvermittlungsstelle. Ausgenommen sind nur Lotterien mit höchstens zwei Ziehungen pro Woche, Gewinnsparlotterien und bestimmte Pferdewetten; Sofortlotterien im Internet fallen nicht darunter.
Ohne Limits & Alternativen zur GGL 2026 – Ausland, ohne OASIS/LUGAS
Inhalt erstellt vom Team «Casino-legal-de.com»
